Klima-Quote

Wissenswertes zur THG-Quote – Markt, Prämie und Änderungen 2026 (Ausblick)

Stand: 16.01.2026

Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Informationen zur THG-Quote 2026 – verständlich erklärt, transparent eingeordnet und mit Fokus auf die konkreten Änderungen und Auszahlungsmöglichkeiten im Jahr 2026.

Wenn Sie ein reines Elektrofahrzeug (BEV) zugelassen haben, können Sie Ihre THG-Prämie einmal pro Kalenderjahr beantragen und sich die gesetzlich anerkannte CO₂-Einsparung finanziell vergüten lassen.


THG-Quote einfach erklärt (Kurzdefinition)

Die THG-Quote (Treibhausgasminderungsquote) ist ein gesetzlich geregeltes Instrument, mit dem Halter:innen von Elektrofahrzeugen seit 2022 ihre eingesparten CO₂-Emissionen als handelbares Zertifikat verkaufen können – und dafür jährlich eine Geldprämie erhalten.

Marktentwicklung der THG-Quote: Einordnung

Im Zuge der THG-Novelle kam es 2022 zu einem starken Preisanstieg auf 250–475 €/t CO₂, ausgelöst durch einen deutlichen Nachfrageüberhang.
Nach einer Phase der Marktbereinigung in den Jahren 2023 und 2024 zeigt sich für 2026 erstmals wieder eine stabile Marktsituation auf höherem Niveau.


THG-Prämie 2026: Aktuelle Auszahlung

Die positive Entwicklung bestätigt sich:
Für das Jahr 2026 konnte ein festes Quotenkontingent gesichert werden. Dadurch ist für Elektro-Pkw der Fahrzeugklasse M1 eine garantierte Auszahlung von 288 € pro Fahrzeug möglich.

Diese Auszahlung gilt einmal jährlich pro zugelassenem Elektrofahrzeug und ist unabhängig von der individuellen Fahrleistung.

Zeitraum

Preisniveau

Marktcharakteristik

2019–2021

150–200 €/t CO₂

Geringes Angebot, begrenzte Handelsvolumina

2022

250–475 €/t CO₂

Boom durch THG-Novelle, Nachfrageüberhang

2023

90–200 €/t CO₂

Starker Preisverfall, Überangebot durch UER & Biokraftstoffe

2024

50–100 €/t CO₂

Tiefpunkt der THG Quote, Marktunsicherheit

2025

75–135 €/t CO₂

Erholung auf etwas besseren Niveau

2026

350-420€/t CO₂

Erstmalig sehr positives Preisniveau nach neuer THG Novelle

Einflussfaktoren auf den Quotenpreis

1. Regulatorische Verpflichtungen

Mineralölunternehmen sind gesetzlich verpflichtet, ihre Treibhausgasemissionen zu senken. Die Reduktionsverpflichtung stieg:

  • 2022: 7,0 %
  • 2024: 9,25 %
  • 2025: 10,6 %
  • 2030: 28,0 % (geplant)

Diese Quotensteigerung erzeugt strukturell eine höhere Nachfrage nach anrechenbaren Emissionsminderungsoptionen. Dennoch kann diese Nachfrage durch alternative Optionen (z. B. Biodiesel) gedeckt werden.

2. Angebot & Nachfrage: Nutzung alternativer Minderungsoptionen

THG-pflichtige Unternehmen können ihre Verpflichtungen nicht nur über Strom für E-Mobilität erfüllen, sondern auch durch:

  • Konventionelle Biokraftstoffe (z. B. Rapsmethylester, FAME)
  • Fortschrittliche Biokraftstoffe aus Abfallstoffen wie Stroh
  • Strombasierte Kraftstoffe (eFuels)
  • Biogene Flüssiggase
  • Upstream Emission Reductions (UER), v. a. in Drittstaaten

Diese Konkurrenzoptionen führen zu einem massiven Angebotsdruck auf die THG-Quote aus Strom. Wenn z. B. billige UER-Zertifikate aus Asien zugelassen werden, sinkt der Preis für alle anderen Optionen deutlich.

3. UER-Krise & Biokraftstoffimporte

Seit Ende 2022 hat ein starker Anstieg fragwürdiger Biokraftstoffimporte, insbesondere aus China, den Markt destabilisiert. Viele dieser Stoffe stammen mutmaßlich aus Palmöl oder gebrauchten Speiseölen, deren Nachhaltigkeit angezweifelt wird. Die internationale Zertifizierungsstelle ISCC hat aufgrund dieser Bedenken Zertifikate suspendiert. Viele Unternehmen oder auch der Bundesverband THG haben Bedenken öffentlich gemacht. Strafanzeigen und regulatorische Änderungen sind derzeit in Vorbereitung.

4. Strafmechanismus

Unternehmen, die ihre Minderungsverpflichtung nicht erfüllen, müssen aktuell eine Strafe von 600 €/t CO₂ zahlen. Dieser Wert bildet eine natürliche Obergrenze für den Marktpreis und wird bei den sogenannten „Flextarifen“ als „bis zu“ Preis herangezogen und mit den jährlichen Faktoren des Umweltbundesamtes, welche auf den Strommix der Vergangenheit basieren, multipliziert.

5. Rechtliche & technische Entwicklungen

Langfristige Preisstabilität hängt von:

  • Klarheit über Anrechenbarkeit von UER & alternativen Optionen
  • Definition fortschrittlicher Kraftstoffe
  • Harmonisierung der EU-Richtlinien (z. B. RED III)
  • Jährlicher Anpassung der pauschalen Emissionsfaktoren durch das Umweltbundesamt

Auszahlung für Verbraucher:innen in 2026

Es folgt eine transparente Übersicht der rechtlichen Rahmenbedingungen, heruntergebrochen auf die einzelnen Fahrzeugklassen.

Fahrzeugklasse

Multiplikator

Erläuterung

M1 (PKW)

Referenzwert (z. B. 2.000 kWh)

N1 (leichter NFZ)

1,5×

3.000 kWh

N2 (kleiner LKW)

10,3×

20.600 kWh

N3 (großer LKW)

16,7×

33.400 kWh

M3 (Bus)

36×

72.000 kWh

In Kombination mit der gesamten Richtlinie ergibt sich folgendes:

Fahrzeug-klasse

Fahrzeug-art

MWh

theoretische max. Quotenhöhe (Strafzahlung)

UBA Faktor

UBA Faktor/MWh

Umsatz/MWh

Umsatz/Fahrzeugklasse

M1

E-PKW

2

600,00 €

0,758

0,379

227,40 €

454,80 €

N1

E-NFZ leicht

3

600,00 €

1,138

0,379

227,40 €

682,80 €

N2

E-NFZ LKW klein

20,6

600,00 €

7,810

0,379

227,40 €

4.686,00 €

N3

E-NFZ LKW groß

33,4

600,00 €

12,670

0,379

227,40 €

7.602,00 €

M3

E-Bus

72

600,00 €

26,300

0,379

227,40 €

16.380,00 €

Tarifwahl beeinflusst Erlös deutlich:

  • Fix-Modell: garantierter Wert, marktunabhängig
  • Flex-Modell: höchstes Potenzial, aber volatil da die Quote sowohl steigen als auch sinken kann
 
 Wir konnten für das Jahr 2026 ein Quotenkontingent sichern, was einen Auszahlungsbetrag pro Fahrzeug der Fahrzeugklasse M1 von 240€ ermöglicht!

 

Fristen & Berechnungsgrundlage

  • Anmeldung 2026: bis spätestens 15. November 2026 erforderlich
  • Berechnung der Auszahlung:

Auszahlung = Marktpreis (€/t CO₂) × Gutschriftsfaktor (vom UBA) × Fahrzeugemissionen

Der Gutschriftsfaktor basiert auf dem pauschalierten CO₂-Einspareffekt pro Fahrzeugklasse – beeinflusst durch den jährlichen deutschen Strommix und ist in der Tabelle aufgeführt.

Wichtig: Laut aktuellem Entwurf sollen E-Leichtkrafträder (z. B. E-Mopeds mit freiwilliger Zulassung) ab 2026 nicht mehr quotenfähig sein. Entscheidend ist zukünftig die Zulassungspflicht, nicht mehr allein die Versicherungspflicht.

Warum ist Klima-Quote.de der beste THG Anbieter?

  • Fixprämie von 288 € für E‑PKW (M1)
  • gesicherte Kontingente
  • transparente Markteinordnung
  • einfache Einreichung (Fahrzeugschein genügt)
  • Fokus auf Rechtssicherheit und Nachhaltigkeit

Unser Ziel ist es, dass Sie Ihre THG-Prämie verlässlich, nachvollziehbar und ohne unnötige Komplexität erhalten.