THG-Quote: Detaillierte Marktanalyse & Preisentwicklung (2022–2025)
Alle vollelektrisch betriebenen, zulassungspflichtigen Fahrzeuge sind grundsätzlich quotenfähig – von PKW bis Bus. Hybride, E-Bikes und freiwillig zugelassene Fahrzeuge sind nicht anrechenbar. Für alle Fahrzeuge benötigen wir lediglich den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) – ein Foto genügt. Wir freuen uns auf Sie! Anbei finden Sie einen Überblick aller relevanten und aktuellsten Infos rund um das Thema THG Quote.
Aktueller Marktstand (August 2025)
Seit Dezember 2022 hat der Markt für THG-Quoten eine tiefgreifende Transformation erlebt. Der durchschnittliche Marktpreis für die Standardquote (z. B. aus E-Pkw) liegt im Juli 2025 zwischen 75 und 90 € pro Tonne CO₂ für das Quotenjahr 2025. Die Preise für spezielle oder doppelt anrechenbare Quoten (z. B. aus fortschrittlichen Kraftstoffen wie Biomethan oder synthetischen eFuels) liegen deutlich höher, derzeit bei 240–260 €/t CO₂. Im flexiblen Handel (z. B. große Mengen, Direktverträge mit verpflichteten Unternehmen) lassen sich vereinzelt Preise bis zu 115 €/t CO₂ erzielen.
Quotentyp |
Marktpreis Juli 2025 |
Tendenz |
E-Pkw privat (Standardquote) |
75–90 €/t CO₂ |
stabilisiert |
Flexibler Handel über Börse |
110–120 €/t CO₂ |
leicht steigend |
Fortgeschrittene Quoten (z. B. Biomethan) |
240–260 €/t CO₂ |
konstant hoch |
Die durchschnittliche Auszahlung für E-Auto-Besitzer:innen liegt damit je nach Anbieter und Modell aktuell zwischen 70 und 90 € pro Jahr und Fahrzeug. Bei Flotten oder E-Transportern kann die Prämie deutlich höher ausfallen.
Historische Preisentwicklung
Zeitraum |
Preisniveau |
Marktcharakteristik |
2019–2021 |
150–200 €/t CO₂ |
Geringes Angebot, begrenzte Handelsvolumina |
2022 |
250–475 €/t CO₂ |
Boom durch THG-Novelle, Nachfrageüberhang |
2023 (Q2–Q4) |
90–200 €/t CO₂ |
Starker Preisverfall, Überangebot durch UER & Biokraftstoffe |
2024 |
50–100 €/t CO₂ |
Tiefpunkt, Marktunsicherheit |
2025 (Juli) |
75–135 €/t CO₂ |
Stabilisierung auf differenziertem Niveau |
Und jetzt das Positive: Der Trend zeichnet sich positiv ab. Wir konnten für das Jahr 2026 ein Quotenkontingent sichern, was einen Auszahlungsbetrag pro Fahrzeug der Fahrzeugklasse M1 von 120€ ermöglicht!
Einflussfaktoren auf den Quotenpreis
1. Regulatorische Verpflichtungen
Mineralölunternehmen sind gesetzlich verpflichtet, ihre Treibhausgasemissionen zu senken. Die Reduktionsverpflichtung stieg:
- 2022: 7,0 %
- 2024: 9,25 %
- 2025: 10,6 %
- 2030: 28,0 % (geplant)
Diese Quotensteigerung erzeugt strukturell eine höhere Nachfrage nach anrechenbaren Emissionsminderungsoptionen. Dennoch kann diese Nachfrage durch alternative Optionen (z. B. Biodiesel) gedeckt werden.
2. Angebot & Nachfrage: Nutzung alternativer Minderungsoptionen
THG-pflichtige Unternehmen können ihre Verpflichtungen nicht nur über Strom für E-Mobilität erfüllen, sondern auch durch:
- Konventionelle Biokraftstoffe (z. B. Rapsmethylester, FAME)
- Fortschrittliche Biokraftstoffe aus Abfallstoffen wie Stroh
- Strombasierte Kraftstoffe (eFuels)
- Biogene Flüssiggase
- Upstream Emission Reductions (UER), v. a. in Drittstaaten
Diese Konkurrenzoptionen führen zu einem massiven Angebotsdruck auf die THG-Quote aus Strom. Wenn z. B. billige UER-Zertifikate aus Asien zugelassen werden, sinkt der Preis für alle anderen Optionen deutlich.
3. UER-Krise & Biokraftstoffimporte
Seit Ende 2022 hat ein starker Anstieg fragwürdiger Biokraftstoffimporte, insbesondere aus China, den Markt destabilisiert. Viele dieser Stoffe stammen mutmaßlich aus Palmöl oder gebrauchten Speiseölen, deren Nachhaltigkeit angezweifelt wird. Die internationale Zertifizierungsstelle ISCC hat aufgrund dieser Bedenken Zertifikate suspendiert. Viele Unternehmen oder auch der Bundesverband THG haben Bedenken öffentlich gemacht. Strafanzeigen und regulatorische Änderungen sind derzeit in Vorbereitung.
4. Strafmechanismus
Unternehmen, die ihre Minderungsverpflichtung nicht erfüllen, müssen aktuell eine Strafe von 600 €/t CO₂ zahlen. Dieser Wert bildet eine natürliche Obergrenze für den Marktpreis und wird bei den sogenannten „Flextarifen“ als „bis zu“ Preis herangezogen und mit den jährlichen Faktoren des Umweltbundesamtes, welche auf den Strommix der Vergangenheit basieren, multipliziert.
5. Rechtliche & technische Entwicklungen
Langfristige Preisstabilität hängt von:
- Klarheit über Anrechenbarkeit von UER & alternativen Optionen
- Definition fortschrittlicher Kraftstoffe
- Harmonisierung der EU-Richtlinien (z. B. RED III)
- Jährlicher Anpassung der pauschalen Emissionsfaktoren durch das Umweltbundesamt
Auszahlung für Verbraucher:innen in 2025
Es folgt eine transparente Übersicht der rechtlichen Rahmenbedingungen, heruntergebrochen auf die einzelnen Fahrzeugklassen.
Fahrzeugklasse | Multiplikator | Erläuterung |
M1 (PKW) | 1× | Referenzwert (z. B. 2.000 kWh) |
N1 (leichter NFZ) | 1,5× | 3.000 kWh |
N2 (kleiner LKW) | 10,3× | 20.600 kWh |
N3 (großer LKW) | 16,7× | 33.400 kWh |
M3 (Bus) | 36× | 72.000 kWh |
In Kombination mit der gesamten Richtlinie ergibt sich folgendes:
Fahrzeug-klasse | Fahrzeug-art | MWh | theoretische max. Quotenhöhe (Strafzahlung) | UBA Faktor | UBA Faktor/MWh | Umsatz/MWh | Umsatz/Fahrzeugklasse |
M1 | E-PKW | 2 | 600,00 € | 0,7458 | 0,3729 | 223,74 € | 447,48 € |
N1 | E-NFZ leicht | 3 | 600,00 € | 1,1187 | 0,3729 | 223,74 € | 671,22 € |
N2 | E-NFZ LKW klein | 20,6 | 600,00 € | 7,6817 | 0,3729 | 223,74 € | 4.609,04 € |
N3 | E-NFZ LKW groß | 33,4 | 600,00 € | 12,4548 | 0,3729 | 223,74 € | 7.472,92 € |
M3 | E-Bus | 72 | 600,00 € | 26,8488 | 0,3729 | 223,74 € | 16.109,28 € |
Tarifwahl beeinflusst Erlös deutlich:
- Direktprämie: planbar, geringeres Risiko
- Fix-Modell: garantierter Wert, marktunabhängig
- Flex-Modell: höchstes Potenzial, aber volatil da die Quote sowohl steigen als auch sinken kann

Fristen & Berechnungsgrundlage
- Anmeldung 2025: bis spätestens 15. November 2025 erforderlich
- Berechnung der Auszahlung:
Auszahlung = Marktpreis (€/t CO₂) × Gutschriftsfaktor (vom UBA) × Fahrzeugemissionen
Der Gutschriftsfaktor basiert auf dem pauschalierten CO₂-Einspareffekt pro Fahrzeugklasse – beeinflusst durch den jährlichen deutschen Strommix und ist in der Tabelle aufgeführt.
Wichtig: Laut aktuellem Entwurf sollen E-Leichtkrafträder (z. B. E-Mopeds mit freiwilliger Zulassung) ab 2026 nicht mehr quotenfähig sein. Entscheidend ist zukünftig die Zulassungspflicht, nicht mehr allein die Versicherungspflicht.
Fazit & Ausblick
Der THG-Quotenmarkt 2025 zeigt eine erste Stabilisierung nach der Preiskorrektur 2023/24. Die Marktpreise für Standardquoten liegen unter historischen Höchstwerten, aber über den Tiefstständen. Die weitere Entwicklung des THG-Quotenmarkts ist maßgeblich von der nationalen Umsetzung der RED-III-Richtlinie abhängig. Der aktuelle Referentenentwurf (Stand: Juni 2025) sieht tiefgreifende Änderungen vor – darunter die Abschaffung der Mehrfachanrechnung von Ladestrom, strengere Vorgaben für Biokraftstoffe und neue Pflichtquoten für synthetische eFuels. Zwar ist der Entwurf noch nicht verabschiedet, doch die Richtung ist klar: Mehr Transparenz, mehr Kontrolle, mehr Verlagerung auf wirklich nachhaltige Energieträger. Die EU plant ab 2025 Sonderzölle (12,8–36,4 %) auf chinesischen Biodiesel einzuführen, um Dumping zu unterbinden und die Marktstabilität zu fördern. Dies könnte mittelfristig den Druck auf den THG-Quotenpreis verringern.
Die nächsten Monate bleiben geprägt von:
- Klärung regulatorischer Rahmenbedingungen (ISCC, RED III)
- Marktbereinigung bei unseriösen UER-Zertifikaten
- Prognostizierter Anstieg der Verpflichtungsquote (2026: voraussichtlich 12,5 %)
Für E-Auto-Besitzer:innen bedeutet dies:
- Eine Anmeldung lohnt sich weiterhin – insbesondere für das Jahr 2026 aufgrund der vergleichsweise hohen Fixprämie
- Anbieterwahl & Tarifmodell machen einen erheblichen Unterschied
- Klima-Quote.de wird weiterhin tagesaktuelle Marktentwicklungen transparent aufbereiten
Hinweis: Die aktuellen Stromemissionsfaktoren, Berechnungsgrundlagen und FAQs finden Sie im Detail auf unserer Seite “Berechnung Ihrer Erlöse”.